1. Der Verein führt den Namen „Förderverein Antikes Antiochia e.V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.
3. Es wird beantragt, den Namen in das Vereinsregister einzutragen.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Alle Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Ordentliche Mitglieder haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Studienreise 2008 ist in Vorbereitung.
Nähere Angaben zu Termin >>>, Programm und Preis folgen in Kürze.
28. März 2008