Beitragsordnung
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Gemäß §6 der Satzung des Fördervereins "Antikes Antiochia" e.V. haben Mitglieder Beiträge zu entrichten. Das nähere bestimmt die nachstehende, von der Mitgliederversammlung beschlossene Beitragsordnung.
§ 1 Aufnahmebeitrag
§2 Mitgliedsbeitrag
- Der Jahresmitgliedsbeitrag wird wie folgt festgesetzt:
a) Ordentliche, stimmberechtigte Mitglieder 240,00 €
b) Außerordentliche Mitglieder 60,00 €
- Der Beitrag ist von jedem Mitglied jährlich einmal in voller Höhe zu entrichten.
§ 3 Fälligkeit
- Die Beiträge sind bis 31. März eines jeden Kalenderjahres fällig.
- Bei Vereinseintritt während des Kalenderjahres ist bei Eintritt bis einschließlich 30. Juni der volle Jahresbeitrag mit dem Eintritt fällig, bei Eintritt ab 1. Juli der halbe Beitrag für das Kalenderjahr mit dem Eintritt fällig.
- Der Beitrag wird vom Konto abgebucht. Eine gültige Bankverbindung ist auf den Aufnahmepapieren anzugeben.
§ 4 Befreiung und Stundung von Beiträgen
- Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Beiträgen befreit.
- Ist ein Mitglied wegen nachgewiesener finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage, den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten, ist es dem Vorstand vorbehalten, eine individuelle Regelung mit dem Mitglied zu treffen. Bei einer solchen Vereinbarung sind unter anderem die Dauer der Mitgliedschaft und das bisherige Engagement im Verein zu berücksichtigen.
§ 5 Spenden
Alle Mitglieder sind gehalten, durch Spenden einen wirksamen finanziellen Rahmen für den Verein zu schaffen und entsprechend ihrer finanziellen Voraussetzungen die Tätigkeit des Vereines sowie die Verwirklichung seiner Ziele und Zwecke zu ermöglichen und zu unterstützen.
§ 6 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Berlin, 20.02.2004
Nihat Sorgeç
Vorstandsvorsitzender
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